© Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com „Ziel der Förderrichtlinie ist es, Gründer*innen auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit zu unterstützen und eine nachhaltige Verbesserung der Situation des Einzelhandels der Innenstadt zu erzielen. Bisher konnten sieben Neuansiedlungen von einer Förderung profitieren“, so Erster Stadtrat Bernhard Ostermann. Mit Blick auf die gegenwärtige Situation und die Auswirkungen der Pandemie auf die Wirtschaft sei die – insbesondere finanzielle – Unterstützung Ansiedlungswilliger in der Innenstadt besonders wichtig.
Was wird gefördert? – Gefördert werden Unternehmensgründungen für den Einstieg in die Selbstständigkeit, die Übernahme sowie die Umsiedlung eines bestehenden Einzelhandelsbetriebes in die Innenstadt. Antragsberechtigt sind ausschließlich Gründer*innen im Bereich Handel und Gastronomie. Grundsätzlich förderfähig sind investive Ausgaben, beispielsweise für die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Förderhöhe beträgt maximal 20 Prozent der nachweisbaren förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 5.000 Euro. Dabei handelt es sich um einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars an die Stadt Meppen, Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Markt 43, 49716 Meppen zur richten. Die Verwendung des Zuschusses ist hier innerhalb von vier Monaten nach Auszahlung nachzuweisen. Das gegründete Unternehmen muss seinen Sitz für die Dauer von mindestens drei Jahren im Fördergebiet beibehalten. Andernfalls kann der Zuschuss anteilig zurückgefordert werden.
Für Fragen stehen Wirtschaftsförderer Alexander Kassner, Tel.: (05931) 153-226, E-Mail: a.kassner@meppen.de, und sein Team zur Verfügung.