Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir Sie, die Stadtverwaltung Meppen nur noch in dringenden Fällen und nach Terminvereinbarung aufzusuchen. Wenden Sie sich für die Terminvereinbarung bitte an den jeweiligen Ansprechpartner.
Montag - Mittwoch 08.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12:30 Uhr

Ab 2020 fördert die Stadt Meppen Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten.
Gefördert werden Unternehmensgründungen für den Einstieg in die Selbstständigkeit, die Übernahme sowie die Umsiedlung eines bestehenden Einzelhandelsbetriebes in der Innenstadt.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen im Bereich Handel und Gastronomie mit einem innenstadtrelevanten Sortiment, das die Angebotsvielfalt wahrt und das Angebot in der Innenstadt bereichert.
Ebenfalls antragsberechtigt sind nicht nur Neuansiedlungen, sondern auch bereits in der Stadt ansässige Unternehmen, sofern diese durch eine Betriebserweiterung oder Verlagerung zur Attraktivitätssteigerung der Innenstadt beitragen.
Grundsätzlich förderfähig sind investive Ausgaben, beispielsweise für die Betriebs- und Geschäftsausstattung und den Erwerb von Immobilien.
Die Förderhöhe beträgt 20% der nachweisbaren förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 10.000 Euro. Dabei handelt es sich um einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss.