Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir Sie, die Stadtverwaltung Meppen nur noch in dringenden Fällen und nach Terminvereinbarung aufzusuchen. Wenden Sie sich für die Terminvereinbarung bitte an den jeweiligen Ansprechpartner.
Montag - Mittwoch 08.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12:30 Uhr
Folgende Verfahren liegen zur Zeit öffentlich aus:
Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Stadt Meppen (Runde 4) gemäß Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG
Veröffentlichungsfrist: 2. Mai 2024 bis 17. Mai 2024
Bekanntmachung Meppener Tagespost
Nähere Auskünfte zum Lärmaktionsplan erteilt Herr Giese
Stellungnahmen zum Lärmaktionsplan senden Sie bitte an die Mailadresse
Bebauungsplan Nr. 161 der Stadt Meppen, Ortsteil Apeldorn, "Gewerbegebiet Sandheimer Straße"
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4a BauGB
Veröffentlichungsfrist: 7. Mai 2024 bis 21. Mai 2024
Bekanntmachung Meppener Tagespost
Änderung in der erneuten Auslegung
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 161 mit Umweltbericht
Immissionsprognose Landwirtschaft
Nähere Auskünfte zur Flächennutzungsplanänderung und zum Bebauungsplan erteilt Herr Giese
Stellungnahmen zur Bauleitplanung senden Sie bitte an die Mailadresse
Für folgende Bauleitplanverfahren findet momentan die frühzeitige Beteiligung statt:
135. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Meppen, Ortsteil Versen – Nördliche Erweiterung Euroindustriepark Versen
Bebauungsplan Nr. 770 der Stadt Meppen, Ortsteil Versen, Baugebiet: „Nördliche Erweiterung Euroindustriepark Versen“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Veröffentlichungsfrist: 16. April 2024 bis 17. Mai 2024
135. Flächennutzungsplanänderung
Nähere Auskünfte zum Bebauungsplan erteilt Herr Giese
j.giese@meppen.de
Erklärungen:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Baugesetzbuch wird eine Woche vorher im amtlichen Teil der Meppener Tagespost und im elektronischen Amtsblatt für die Stadt Meppen bekanntgemacht.
Die Unterlagen liegen, neben der Veröffentlichung im Internet, für die Dauer eines Monats im Stadtbauamt Meppen, Kirchstr.2 (Aushang im Flur des Erdgeschosses im Haupteingangsbereich des Bauamtes, 49716 Meppen) während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
- Entwurf des Bauleitplans (Bebauungs- oder Flächennutzungsplan)
- Begründung mit ggf. Umweltbericht sowie den örtlichen Bauvorschriften
- wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen
oder zur Niederschrift zu dem Entwurf des Bauleitplans abgegeben werden.
Wenn Sie persönlich eine Stellungnahme abgeben möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter terminvereinbarung@meppen.de
Gesetzestext
§ 3
Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 4
Beteiligung der Behörden
(1) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind entsprechend § 3 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 1 zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufzufordern. Hieran schließt sich das Verfahren nach Absatz 2 auch an, wenn die Äußerung zu einer Änderung der Planung führt.
§ 4a
Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung