Das insbesondere mit asbesthaltigen Stoffen kontaminierte Grundstück „Emmener Straße 8“ (Gemarkung Emslage, Flur 258, Flurstück 12) ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 759 I der Stadt Meppen, Ortsteil Versen, Baugebiet: Industriegebiet zwischen A 31, B 402 und K 225“ als Industriegebiet (GI) ausgewiesen. Die Bodenverunreinigungen stammen von einem in den 90er-Jahren dort angesiedelten und inzwischen insolventen Unternehmen. Haftbare Rechtsnachfolger sind nicht mehr vorhanden. Auf Grund der Verunreinigungen ist das 5.367 m² große Grundstück für die im Bebauungsplan ausgewiesene Nutzung derzeit nicht mehr nutzbar und stellt sich als Brachfläche dar. Im Jahre 2019 konnte die Stadt Meppen das Grundstück nach langjährigen und schwierigen Bemühungen schließlich kaufen und so die eigentumsrechtlichen Voraussetzungen für die jetzt vorgesehene Bodensanierung schaffen.
Die Sanierung von Abfallablagerungen und Bodenverunreinigungen zur Wiedernutzung für Betriebsansiedlungen wird mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Niedersachsen Programmgebiet Stärker entwickelte Region (SER); Förderperiode 2014 – 2020 nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Sanierung verschmutzter Flächen (Förderrichtlinie Brachflächensanierung) gefördert. Nach dem vorliegenden Förderbescheid der N-Bank vom 09.09.2021 beträgt der Fördersatz insgesamt rd. 65 v. Hd. der zuwendungsfähigen Kosten , wobei rd. 50 v. Hd. aus EFRE- Mitteln der Europäischen Union und rd. 15 v. Hd. vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt werden. Bezogen auf zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 478.877,83 Euro beträgt die bewilligte Förderung insgesamt 311.270,58 Euro.
Die Zuwendung setzt sich wie folgt zusammen:
Mittel aus EFRE-Programmgebiet SER: 239.438,91 Euro
Mittel des Landes Niedersachsen: 71.831,67 Euro
Nach der Bodensanierung, die bis zum 30.06.2022 abzuschließen ist, ergibt sich gemeinsam mit dem östlich gelegenen städtischen Grundstück (Gemarkung Emslage, Flur 58, Flurstück 10) zur Größe von 3.283 m² eine zusammenliegende Fläche von insgesamt 8.650 m² in dem etablierten Gewerbegebiet, die ansiedlungswilligen Betrieben umgehend angeboten und zweckentsprechend bebaut werden kann, zumal auf Grund des gegebenen Planungsrechtes die Aufstellung eines weiter gehenden Konzeptes nicht erforderlich ist.